Schadenmeldung Vermögensschadenhaftpflichtversicherung


Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

Gerade im Schadenfall ist es wichtig, dass Sie als Versicherungsnehmer professionell handeln. Wir möchten Sie bitten, die folgenden Verhaltensregeln stets zu beachten. Diese Punkte unterstützen eine zügige und reibungslose Schadenregulierung. Eine Nichtbeachtung kann den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen.

  • Auch wenn die Schuldfrage klar bei Ihnen liegen sollte, geben Sie nie ein Schuldanerkenntnis ab.
  • Zeigen Sie den Versicherungsfall unverzüglich an.
  • Dies gilt auch für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, Erlass eines Strafbefehls oder Mahnbescheids. Gegen Mahnbescheide oder Verfügungen von Verwaltungsbehörden ist fristgerecht Widerspruch einzulegen bzw. sind erforderliche Rechtsbehelfe zu ergreifen.
  • Informieren Sie den Versicherer bitte ebenfalls unverzüglich, falls Ansprüche gerichtlich geltend gemacht werden oder Ihnen gerichtlich der Streit verkündet wird. Ebenso bei Arrest, einstweiliger Verfügung oder Einleitung eines Beweissicherungsverfahrens.
  • Füllen Sie den nachfolgenden, digitalen Fragebogen, sowie etwaige zusätzliche Bögen der Versicherer, gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Beauftragen Sie keinen eigenen Anwalt mit der Abwehr der Ansprüche!
  • Leiten Sie Schriftstücke mit Schadenersatzforderungen umgehend an uns bzw. den Versicherer weiter.

Gerne unterstützen wir Sie bei der korrekten Abwicklung des Schadens. Bitte rufen Sie uns bei Fragen einfach kurz an!


Vermögensschadenhaftpflichtversicherung


Ihre Ansprechpartnerin

Roswitha Salomon

06042 / 9617 0

r.salomon@abacus-vm.de

Ihre Ansprechpartnerin

Susan Schmatloch

06042 / 9617 0

s.schmatloch@abacus-vm.de