Schadenmeldung Transportversicherung


Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

Gerade im Schadenfall ist es wichtig, dass Sie als Versicherungsnehmer professionell handeln. Wir möchten Sie bitten, die folgenden Verhaltensregeln stets zu beachten. Diese Punkte unterstützen eine zügige und reibungslose Schadenregulierung. Eine Nichtbeachtung kann den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen.

Werkverkehrversicherung

  • Unfall, Feuer, Einbruch, Diebstahl, Raub oder Unterschlagung sind unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle oder der nächstgelegenen Behörde zu melden.
  • Zeugen sind festzustellen und die Kontaktdaten zu notieren.
  • Ist eine Person schuldig, so sind Ersatzansprüche durch zweckmäßige Maßnahmen (Personalien festzustellen etc.) sicherzustellen.
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Sachen.
  • Belegen Sie den Schaden durch folgende Schriftstücke:
    • Bericht des Fahrers sowie Begleitpersonen über den Hergang des Schadens,
    • Polizeibericht bzw. Abschrift oder Angabe der Polizei- oder sonstigen Dienststelle, der der Schaden gemeldet wurde,
    • Nachweis des Versicherungswertes des beschädigten Gutes zur Zeit des Schadeneintritts (Rechnung),
    • Schadenberechnung
  • Unverzüglich dem Versicherer den Versicherungsfall anzeigen.
  • Füllen Sie den folgenden, digitalen Fragebogen, sowie etwaige ergänzende Bögen der Versicherer, gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie eine Frage nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.

Gerne unterstützen wir Sie bei der korrekten Abwicklung des Schadens. Bitte rufen Sie uns bei Fragen einfach kurz an!


Werkverkehrversicherung


Ihre Ansprechpartnerin

Roswitha Salomon

06042 / 9617 0

r.salomon@abacus-vm.de

Ihre Ansprechpartnerin

Susan Schmatloch

06042 / 9617 0

s.schmatloch@abacus-vm.de