Schadenmeldung Maschinenversicherung


Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

Gerade im Schadenfall ist es wichtig, dass Sie als Versicherungsnehmer professionell handeln. Wir möchten Sie bitten die folgenden Verhaltensregeln stets zu beachten. Diese Punkte unterstützen eine zügige und reibungslose Schadenregulierung. Eine Nichtbeachtung kann den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen.

  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
  • Bei Schäden durch strafbare Handlungen (z.B. Diebstahl, Vandalismus) muss eine Anzeige bei der Polizei unverzüglich erfolgen.
  • Füllen Sie den folgenden, digitalen Fragebogen, sowie etwaige ergänzende Bögen der Versicherer, gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie eine Frage nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die beschädigten Geräte.
  • Bewahren Sie die beschädigten Teile auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Besteht ein Wartungsvertrag oder Anspruch auf Garantie/ Gewährleistung?
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Maschinen aufgeführt sind. Wichtig sind Angaben wie Art, Fabrikat, Typ, Baujahr und Gerätenummer.
  • Legen Sie für die beschädigten Maschinen Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.

Gerne unterstützen wir Sie bei der korrekten Abwicklung des Schadens. Bitte rufen Sie uns bei Fragen einfach kurz an!


Maschinenversicherung


Ihre Ansprechpartnerin

Roswitha Salomon

06042 / 9617 0

r.salomon@abacus-vm.de

Ihre Ansprechpartnerin

Susan Schmatloch

06042 / 9617 0

s.schmatloch@abacus-vm.de