Schadenmeldung private Rechtsschutzversicherung


Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

Gerade im Schadenfall ist es wichtig, dass Sie als Versicherungsnehmer professionell handeln. Wir möchten Sie bitten, die folgenden Verhaltensregeln stets zu beachten. Diese Punkte unterstützen eine zügige und reibungslose Schadenregulierung. Eine Nichtbeachtung kann den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen.

  • Unterrichten Sie uns oder den Versicherer unverzüglich vom Eintritt des Rechtsschutzfalles.
  • Informieren Sie uns oder den Versicherer vollständig und wahrheitsgemäß über sämtliche Umstände des Rechtsschutzfalles.
  • Benennen Sie alle Beweismittel und stellen Sie dem Versicherer die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung.
  • Stimmen Sie, sofern es für Sie zu keinen unbilligen Beeinträchtigungen führt, kostenauslösende Maßnahmen zunächst mit Ihrem Versicherer ab.
  • Informieren Sie auch den beauftragten Rechtsanwalt vollständig und wahrheitsgemäß, geben Sie im alle Beweismittel an und helfen Sie diesem bei der Beschaffung der benötigten Unterlagen.
  • Informieren Sie den Versicherer auf dessen Verlangen hin über den Stand der Angelegenheit.

Sollte es Ihnen passieren, dass Polizei oder Staatsanwaltschaft gegen Sie ermitteln, nehmen Sie Ihr Recht war, sich nicht zur Sache äußern zu müssen. Besprechen Sie sich zunächst mit Ihrer Versicherung oder Ihrem Anwalt. Bedenken Sie den oft gehörten Satz, dass alles Gesagte auch gegen Sie verwendet werden kann.

Gerne unterstützen wir Sie bei der korrekten Abwicklung des Schadens. Bitte rufen Sie uns bei Fragen einfach kurz an!


private Rechtsschutzversicherung


Ihre Ansprechpartnerin

Roswitha Salomon

06042 / 9617 0

r.salomon@abacus-vm.de

Ihre Ansprechpartnerin

Susan Schmatloch

06042 / 9617 0

s.schmatloch@abacus-vm.de