Schadenmeldung Gebäudeversicherung


Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

Gerade im Schadenfall ist es wichtig, dass Sie als Versicherungsnehmer professionell handeln.

Wir möchten Sie bitten, die folgenden Verhaltensregeln stets zu beachten. Diese Punkte unterstützen eine zügige und reibungslose Schadenregulierung. Eine Nichtbeachtung kann den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen.

  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
  • Füllen Sie den nachfolgenden, digitalen Fragebogen, sowie etwaige zusätzliche Bögen der Versicherer, gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fotografieren Sie die Beschädigungen.
  • Sofern möglich, bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.
  • Legen Sie für einzelne Gegenstände Kopien der entsprechenden Kaufquittungen bei bzw. holen Sie Kostenvoranschläge ein oder schätzen Sie die ungefähre Schadenhöhe zunächst selbst.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.

Gerne unterstützen wir Sie bei der korrekten Abwicklung des Schadens. Bitte rufen Sie uns bei Fragen einfach kurz an!

Zusätzlich bei Feuerschäden:

  • Fotografieren Sie die Brandursache bzw. den Brandherd, wenn dies noch möglich ist.

Zusätzlich bei Leitungswasserschäden:

  • Nehmen Sie alle elektrischen Geräte, die sich in der unmittelbaren Umgebung des Schadens befinden, vom Netz.
  • Bei Schäden an der Zuleitung - verhindern Sie unnötigen Wasseraustritt (Hauptwasserhahn schließen).

Zusätzlich bei Sturm- und Hagelschäden:

  • Decken Sie zerstörte Fenster zur Schadenminderung ab und entfernen Sie Inventar aus dem betroffenen Raum.

Zusätzlich bei Einbruch-, Diebstahl- und Vandalismusschäden:

  • Erstatten Sie unverzüglich Anzeige bei der Polizei. Erfragen Sie bitte das Aktenzeichen, unter dem der Vorgang bearbeitet wird.
  • Reichen Sie die polizeiliche Anzeigebestätigung mit Tagebuchnummer bzw. Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft ein.

Zusätzlich bei Überschwemmungsschäden:

  • Markieren Sie die erreichten Wasserstände und fotografieren diese, sofern möglich.
  • Beginnen Sie erst mit dem Auspumpen des Kellers oder Gebäudes, wenn der Wasserstand außen sinkt, da sonst Unterspülung oder Aufschwemmung drohen und Risse im Mauerwerk entstehen können oder sogar die Statik des Gebäudes beeinträchtigt werden kann.

Zusätzlich bei Schäden durch Blitz und Überspannung:

  • Fotografieren Sie auch die Einschlagstelle des Blitzes, sofern ersichtlich.

Gebäudeversicherung


Ihre Ansprechpartnerin

Roswitha Salomon

06042 / 9617 0

r.salomon@abacus-vm.de

Ihre Ansprechpartnerin

Susan Schmatloch

06042 / 9617 0

s.schmatloch@abacus-vm.de