Schadenmeldung Bauleistungsversicherung


Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

Gerade im Schadenfall ist es wichtig, dass Sie als Versicherungsnehmer professionell handeln. Wir möchten Sie bitten, die folgenden Verhaltensregeln stets zu beachten. Diese Punkte unterstützen eine zügige und reibungslose Schadenregulierung. Eine Nichtbeachtung kann den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen.

  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen.
  • Erstatten Sie unverzüglich Anzeige bei der Polizei, sofern der Schaden auf unerlaubte Handlungen Dritter zurückzuführen ist. Erfragen Sie bitte das Aktenzeichen, unter dem der Vorgang bearbeitet wird.
  • Füllen Sie den nachfolgenden, digitalen Fragebogen, sowie etwaige zusätzliche Bögen der Versicherer, gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Fertigen Sie Fotos an, die eine Beschädigung erkennen lassen sowie die Gegebenheiten der Baustelle wiedergeben.
  • Bewahren Sie die beschädigten Sachen auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat.
  • Vergeben Sie keine Reparaturaufträge oder ähnliches, ohne vorher die Freigabe durch den Versicherer erhalten zu haben. Dies gilt nicht für notwendige Maßnahmen zur Schadenminderung.
  • Erstellen Sie ein Verzeichnis, in dem alle beschädigten oder zerstörten Sachen aufgeführt sind.

Gerne unterstützen wir Sie bei der korrekten Abwicklung des Schadens. Bitte rufen Sie uns bei Fragen einfach kurz an!


Bauleistungsversicherung


Ihre Ansprechpartnerin

Roswitha Salomon

06042 / 9617 0

r.salomon@abacus-vm.de

Ihre Ansprechpartnerin

Susan Schmatloch

06042 / 9617 0

s.schmatloch@abacus-vm.de