Schadenmeldung Bauherrenhaftpflichtversicherung


Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

Gerade im Schadenfall ist es wichtig, dass Sie als Versicherungsnehmer professionell handeln. Wir möchten Sie bitten, die folgenden Verhaltensregeln stets zu beachten. Diese Punkte unterstützen eine zügige und reibungslose Schadenregulierung. Eine Nichtbeachtung kann den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen.

  • Bei Personenschäden informieren Sie bitte immer sofort die Polizei.
  • Auch wenn die Schuldfrage klar bei Ihnen liegen sollte, geben Sie nie ein Schuldanerkenntnis ab.
  • Füllen Sie den nachfolgenden, digitalen Fragebogen, sowie etwaige zusätzliche Bögen der Versicherer, gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte.
  • Beauftragen Sie keinen eigenen Anwalt mit der Abwehr der Ansprüche!
  • Leiten Sie Schriftstücke mit Schadenersatzforderungen umgehend an uns bzw. den Versicherer weiter.
  • Im Interesse des Geschädigten sollte dieser die beschädigten Sachen fotografieren und aufbewahren, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat. Auch eine Reparaturvergabe sollte vorher unbedingt mit dem Versicherer abgestimmt werden. Dies liegt im Interesse des Geschädigten und ist nicht Ihre Pflicht!

Gerne unterstützen wir Sie bei der korrekten Abwicklung des Schadens. Bitte rufen Sie uns bei Fragen einfach kurz an!


Bauherrenhaftpflichtversicherung


Ihre Ansprechpartnerin

Roswitha Salomon

06042 / 9617 0

r.salomon@abacus-vm.de

Ihre Ansprechpartnerin

Susan Schmatloch

06042 / 9617 0

s.schmatloch@abacus-vm.de